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Haushaltshilfe steuerlich absetzbar

 

Rechtslage seit 01.01.2009:

Kosten für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen gem. 35a EStG werden steuerlich einheitlich mit 20 % der Aufwendungen und bis zu einem Jahresbetrag von 4.000,– € gefördert:

Die beiden Pflegepauschbeträge nach § 33a Abs. 3 EStG entfallen und werden in § 35a EStG einbezogen. Damit kann die Steuerermäßigung auch in Anspruch genommen werden für

  • die Inanspruchnahme von Pflege-und Betreuungsleistungen

Hauhaltsnahe Dienstleistungen

 

  • müssen Leistungen eines Selbstständigen sein
  • müssen per Rechnung und Überweisungsbeleg nachgewiesen werden 
  • zu den Leistungen gehören Reinigung, Haushaltshilfe, Gartenhilfe, Pflege- und Betreuungskosten, Kinderbetreuung

 

 

 

* 20 Jahre * 

Leichter Leben

Reinigung & Hauswirtschaft

16225 Eberswalde, Triftstr. 17

 

 

 

 

 

 

 

Mandy Kirstahler

 

Telefon: 03334 259 74 98

Mobil:      0174 921 53 96

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Loreen Melchert

 

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Eingetragener Betrieb

 Handwerkskammer

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