Geld sparen leicht gemacht!
Haushaltsnahe Dienstleistungen können die Einkommenssteuer um 20 %
reduzieren, bis zu einer Höhe von maximal 4.000,- €
(§ 35a EStG, Stand: März 2013).
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind:
Reinigungsarbeiten, Waschen, Bügeln, Gartenarbeit, Kinderbetreuung
Für die Absetzbarkeit müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
Der Steuerpflichtige muss eine Rechnung erhalten und diese per
Überweisung auf das Konto des Leistungserbringers zahlen.